Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für unsere rechtlichen Dienstleistungen

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsdienstleistungen, die von unserer Anwaltskanzlei erbracht werden. Sie regeln das Verhältnis zwischen der Kanzlei und ihren Mandanten und sind Bestandteil aller Mandatsverträge, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden.

Mit der Beauftragung unserer Kanzlei erkennen Sie diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mandanten werden nur wirksam, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmen.

2. Umfang der Rechtsdienstleistungen

2.1 Leistungsbereich

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Familienrecht, insbesondere auf Partnerschaftsrecht, Ehevertrag-Gestaltung, eingetragene Partnerschaften und Konkubinatsregelungen. Der konkrete Umfang der beauftragten Tätigkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Mandatsvertrag.

Die Rechtsberatung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Beratung geltenden Rechtslage. Eine Gewähr für den Erfolg der rechtlichen Maßnahmen kann nicht übernommen werden.

2.2 Mandatsumfang

Das Mandat umfasst nur die ausdrücklich vereinbarten Tätigkeiten. Eine automatische Ausdehnung auf weitere Rechtsgebiete oder Verfahrensstufen erfolgt nicht. Zusätzliche Beauftragungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Die Vertretung in gerichtlichen Verfahren bedarf einer ausdrücklichen Beauftragung für jede Instanz. Ohne entsprechende Beauftragung beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die außergerichtliche Rechtsberatung.

2.3 Erstberatung

Die Erstberatung dient der Orientierung über die Rechtslage und mögliche Vorgehensweisen. Sie ersetzt nicht die umfassende rechtliche Prüfung und Bearbeitung eines Falles. Für eine detaillierte Bearbeitung ist eine weitergehende Beauftragung erforderlich.

3. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

3.1 Mandatserteilung

Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Beauftragung zustande. Die Beauftragung kann schriftlich, mündlich oder konkludent durch Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erfolgen. Wir behalten uns vor, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.2 Interessenkonflikte

Vor Mandatsübernahme prüfen wir mögliche Interessenkonflikte. Bei Vorliegen eines Interessenkonflikts müssen wir das Mandat ablehnen oder beenden. Dies gilt insbesondere bei Vertretung von Parteien mit gegensätzlichen Interessen.

3.3 Vollmachten

Soweit erforderlich, erteilen Sie uns die notwendigen Vollmachten zur Durchführung des Mandats. Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach der konkreten Beauftragung und wird gesondert dokumentiert.

4. Pflichten des Mandanten

4.1 Mitwirkungspflichten

Sie sind verpflichtet, uns alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere alle relevanten Tatsachen, Dokumente und Unterlagen.

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Sachverhaltsdarstellung
  • Rechtzeitige Übermittlung relevanter Dokumente
  • Unverzügliche Mitteilung von Änderungen
  • Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen

4.2 Verschwiegenheit

Sie verpflichten sich, Interna unserer Kanzlei, Beratungsstrategien und vertrauliche Informationen über andere Mandanten nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.

4.3 Zahlungspflichten

Sie sind zur pünktlichen Zahlung der vereinbarten Honorare und Auslagen verpflichtet. Bei Verzug können wir die weitere Bearbeitung bis zur vollständigen Zahlung einstellen.

5. Honorar und Kostenerstattung

5.1 Honorarvereinbarung

Das Honorar bestimmt sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wird, richtet sich das Honorar nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder wird auf Stundensatzbasis abgerechnet.

Stundensätze werden nach der Schwierigkeit der Sache, der besonderen Eilbedürftigkeit und nach der Erfahrung und dem besonderen Wissen des bearbeitenden Anwalts bemessen.

5.2 Kostenvorschuss

Wir können einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen, der sich nach dem voraussichtlichen Honorar und den zu erwartenden Auslagen richtet. Mit Beginn der Tätigkeit ist der Kostenvorschuss fällig.

Die Bearbeitung kann von der Leistung des Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Verbrauchte Vorschüsse sind unverzüglich wieder aufzufüllen.

5.3 Auslagen und Nebenkosten

Auslagen werden zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt. Dazu gehören insbesondere Gerichts- und Behördengebühren, Notar- und Übersetzungskosten, Reisekosten, Porto und Telekommunikationskosten sowie Kosten für externe Sachverständige.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungsart Fälligkeit Besonderheiten
Kostenvorschuss Vor Mandatsbeginn Bearbeitung kann von Zahlung abhängen
Zwischenrechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung Bei längerer Mandatsdauer
Schlussrechnung 14 Tage nach Mandatsende Verrechnung mit Kostenvorschuss
Auslagen Bei Entstehung Sofortige Erstattung möglich

Verzug und Mahnkosten

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet. Mahnkosten und Inkassokosten gehen zu Lasten des Mandanten.

Zurückbehaltungsrecht

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen behalten wir uns ein Zurückbehaltungsrecht an allen uns überlassenen Unterlagen und erarbeiteten Dokumenten vor.

7. Haftung und Haftungsbeschränkung

7.1 Haftungsumfang

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

7.2 Berufshaftpflichtversicherung

Wir unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme entsprechend den gesetzlichen Mindestanforderungen. Die Versicherungsbedingungen können eingesehen werden.

7.3 Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch fünf Jahre nach der schädigenden Handlung.

8. Beendigung des Mandatsverhältnisses

8.1 Kündigung durch den Mandanten

Sie können das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8.2 Kündigung durch die Kanzlei

Wir können das Mandatsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Interessenkonflikten, Zahlungsverzug, Verletzung der Mitwirkungspflichten oder Vertrauensverlust.

8.3 Rückgabe von Unterlagen

Nach Beendigung des Mandats geben wir Ihre Unterlagen zurück, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Dies gilt vorbehaltlich der vollständigen Begleichung aller Forderungen.

9. Datenschutz und Schweigepflicht

Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und behandeln alle uns anvertrauten Informationen streng vertraulich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Mandatsbearbeitung und in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Details zum Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Mit der Mandatserteilung stimmen Sie der dort beschriebenen Datenverarbeitung zu.

Die Schweigepflicht besteht zeitlich unbegrenzt und wird nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen oder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung durchbrochen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen der BRAO und der weiteren anwaltlichen Berufsordnungen sind zu beachten.

10.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Sitz unserer Kanzlei, sofern der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.3 Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten über das Honorar kann das Schlichtungsverfahren vor der örtlichen Rechtsanwaltskammer angerufen werden. Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen weder verpflichtet noch bereit.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.3 Geltungsdauer

Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle ab dem Datum ihrer Einführung geschlossenen Mandatsverträge. Bereits laufende Mandate werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mandanten von Änderungen erfasst.

12. Fragen und Kontakt

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu unserem Service stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns über die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten.

Diese AGB sind Teil unseres Dienstleistungsangebots und werden bei Mandatserteilung automatisch Vertragsbestandteil. Sie können diese Bedingungen jederzeit auf unserer Website einsehen und herunterladen.

Wir empfehlen Ihnen, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und bei Unklarheiten Rückfragen zu stellen, bevor Sie uns beauftragen.